Bildlizenzen, Content, Rechtstexte

Bereitgestellte Inhalte, Medien und verwendete Shutterstock-Lizenz

Dieser Artikel dient der Kunden-Information und stellt keine Rechtsberatung oder den Versuch einer Rechtsberatung dar.

Fruits & Harvest (Inhaber Alexander Kerscher) wird in Kundenprojekten die vom Kunden zur Verfügung gestellten Bildmaterialien, Textinhalte, Rechtstexte (DSGVO, Cookie-Consent, Impressum etc.), Videos, Tondokumente etc. ohne irgendeine Prüfung oder Bewertung der Richtigkeit und einer ausreichenden, kundenseitig vorliegenden Lizenz verwenden.

Ausschließlich der Kunde selbst hat Sorge für die Korrektheit und die ordnungsgemäße Verwendbarkeit der bereitgestellten Inhalte  zu tragen. Jegliche Art der Haftung für gelieferte und übernommene Inhalte, Bildmaterialien, Videos etc. lehnen wir vollumfänglich und zeitlich unbegrenzt ab. Insbesondere im Zusammenhang mit Abmahnungen oder sogenannten „Rechtsvorgängen“ die auf die gewerbsmäßige Gewinnerzielung durch die Ausnutzung von z.B. Formfehlern von Gewerbetriebenden abzielen.

Spätestens mit dem Zeitpunkt der Übergabe der fertiggestellten Webseite / des Projekts durch uns ist der Kunde zu einer vollständigen Prüfung aller darin befindlichen Inhalte verpflichtet.

Der weitere (auch inhaltliche) Betrieb der Seite entzieht sich unserer Einflussnahme.

 

Unsere Shutterstock-Lizenz

Wir verwenden eine agenturseitige Shutterstock-Lizenz (Standardlizenz mit 350 Downloads pro Monat, Jahrespaket) als gewerblicher Agenturkunde.

Sprich: wir erstellen u.a. Webseiten für unsere Kunden und laden dabei mit dieser Lizenz Bildmaterial für die kreative und inhaltliche Ausgestaltung herunter und verwenden sie im Webdesign unserer Kunden.

Wir verkaufen dieses Bildmaterial nicht und verwenden es auch nicht für zum Beispiel Templatevorlagen. Wir übergeben auch keine Rechte an diesem Bildmaterial und weisen unsere Kunden in unseren Angeboten und im E-Mail-Footer per Link auf diesen Artikel hin,  dass dieses Bildmaterial nicht für weitere Projekte oder eine andere Verwendung wie Flyer, Plakate, Newsmeldungen außerhalb des beauftragten Webprojekts verwendet werden darf.

Wir haben (zuletzt am 02.09.2020) Shutterstock um eine präzise Darstellung der Verwendbarkeit unserer Lizenz gebeten und folgende Antwort erhalten:

 
“ …sofern Sie die originale Bilddateien nicht an den Kunden weitergeben aber selbst auf seine Webseite hochladen/einbauen, reicht eine Standardlizenz für die Nutzung der Shutterstock-Bilder  (Anmerkung: in der z.B. Webseite des Kunden) aus.
Dabei ist es wichtig, dass der Kunde die Bilder selbst nicht erhält und anderweitig verwendet, da er keine Nutzungsrechte besitzt. (…) Für die gestalterische Nutzung von Bildern auf Websites ist kein Verweis auf Shutterstock/den Anbieter erforderlich. Dies ist nur bei der Nutzung von Bildern im redaktionellen Kontext, auf Handelsware* oder in einer Videoproduktion* notwendig.  
Bei redaktionellen Angelegenheiten (Nachrichten, Berichterstattung etc) ist eine Quellenangabe unbedingt notwendig. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sollte es notwendig, sein finden Sie unsere Lizenzvereinbarung hier: https://www.shutterstock.com/de/license …“
 

Rechtstexte, DSGVO, AGB, Cookie-CONSENT-Tools etc.

Für die Verwendung und Einbindung jeglicher Rechtstexte und datenrechtlicher Hinweise, Impressum, Datenschutz, DSGVO relevante Inhalte, AGB etc. lehnen wir – insbesondere unter Hinweis auf das RBerG – jegliche Haftung oder Verantwortung für Richtigkeit, Anwendbarkeit etc. ab.

Eine Prüfung, Bewertung oder der Hinweis auf ggf. fehlende Inhalte findet ebenfalls nicht statt.

Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Projekterfahrung bei der Generierung und Einbindung von solchen Inhalten durch anerkannte Tools wie z.B. eRecht24. Eine Haftung durch auf diesem Wege konfigurierte Inhalte und Tools entfällt ebenfalls. 

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