Die Künstlersozialkasse geht auch bei unseren Kunden in einigen - sehr wenigen - Prüfungsfällen davon aus, dass Programmierung und Codierung abgabepflichtige (4,2 %) "künstlerische" Tätigkeiten seien. Sofern die beauftragte Honorarsumme p.a. mehr als Euro 450,- (?) beträgt.
Dies führte in den letzten 16 Jahren bei zwei (2) unserer Kunden zu einer - uns gemeldeten - Abgaben-Nachzahlung an die Künstlersozialkasse in Höhe von 4,2% der an uns gezahlten
Projekt-Honorare.
Dies auch obwohl Programmierer / Webentwicklung nicht einmal in der eigenen Abgabeliste unter
aufgeführt werden. Es ist nämlich grundlegend falsch unsere uuml;berwiegend technische Arbeit unter dem Sammelbegriff "Webdesign" verstehen zu wollen.
Design ist letztlich der kleinste Teil unserer Arbeit.
Wir selbst sind
Grundsätzlich ist ja der Gedanke einer Künstlersozialkasse auch nicht verkehrt - nur wird der Künstlerbegriff eben bewusst und unsinnig weit gefasst. Dies erinnert ein wenig an das Selbstverständnis von beispielsweise der IHK.
Fruits & Harvest · Jimdo Experts, Köln
Agentur · Projektmanagement · E-Business
Inhaber: Alexander Kerscher
Hohenstaufenring 62
D-50674 Köln
Telefon +49 (0)221 98658313
Sie müssen ja auch nicht nochmals Grunderwerbssteuer bezahlen, weil Sie an Ihrem Haus eine Garage anbauen. Es gibt Rechtsstreitigkeiten, Musterklagen und betretenes Schweigen von
Verantwortlichen.
Wir weisen auf Wunsch in unseren Rechnungen - auch als ggf. notwendige Argumentationshilfe für Sie - die kreative Leistung explizit aus und trennen sie somit von Programmierung und
Codierung.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen auch eine getrennte Rechnung für alle kreativen Leistungen.
Gerne stehen wir auch Ihnen oder Ihrem Steuerberater für detaillierte Rückfragen zur Verfügung und geben Ihnen gerne Auskunft über die technische Ausprägung Ihres Auftrags.
Eine Rechtsberatung oder steuerrechtliche Beratung ist uns natürlich weder möglich oder gestattet. So stellt dieser Artikel explizit nicht den Versuch einer Rechtsberatung gemäß
RBerG dar.