Thema Künstlersozialkasse

Wieviel Prozent bitte von unserer Leistung?

Die Künstlersozialkasse geht auch bei unseren Kunden in einigen – sehr wenigen – Prüfungsfällen davon aus, dass Programmierung und Codierung abgabepflichtige (4,2 %) „künstlerische“ Tätigkeiten seien. Sofern die beauftragte Honorarsumme p.a. mehr als Euro 450,- (?) beträgt.

Dies führte in den letzten 17 Jahren bei zwei (2) unserer Kunden zu einer – uns gemeldeten – Abgaben-Nachzahlung an die Künstlersozialkasse in Höhe von 4,2% der an uns gezahlten Projekt-Honorare.

Wir selbst sind

  • nicht Mitglied der Künstlersozialkasse und
  • beziehen keinerlei Leistungen der Künstler-Sozialkasse.

Dies auch obwohl Programmierer / Webentwicklung nicht einmal in der eigenen Abgabeliste unter

aufgeführt werden. Es ist nämlich grundlegend falsch unsere überwiegend technische Arbeit unter dem Sammelbegriff „Webdesign“ verstehen zu wollen.

Design ist letztlich der kleinste Teil unserer Arbeit und findet auf einer gänzlich anderen Sachebene statt bzw. ist oft schon erstellt, wenn wir hinzukommen.

Grundsätzlich …

… ist ja der Gedanke der Künstlersozialkasse auch nicht verkehrt – nur wird der Künstlerbegriff eben bewusst, einseitig und unsinnig weit gefasst – und das erinnert doch ein wenig an das Selbstverständnis von beispielsweise Industrie- und Handelskammern. Anders formuliert fragt man sich: welche Fachgenies haben eigentlich dieses Regelwerk erstellt?

Selbstverständlich gibt es (auch bei uns) umfassende Webprojekte in denen ein künstlerischer Aufwand für UX-Design, Layout und Bildwelten betrieben wird.

Die meisten unserer Arbeiten bestehen jedoch aus sogenannter CSS-Codierung, Scripting, Systemeinrichtung, Beratung, Projekt-management, Toolintegration oder fußen auf Designs die schon langjährig im Dienst sind.

Auch in vollständigen Relaunches oder Neuerstellungen von Webseiten beträgt der Anteil der kreativer Leistungen (Fachbegriff UX oder eben Webdesign) selten mehr als 20% der Gesamtleistung – warum also auf die Gesamtleistung prozentual abkassieren?

Es erscheint unsinnig, dass eine Instanz Gebühren auf unsere Leistungen erhebt, bei Projekten

  • in denen nicht einmal ein Künstler anwesend war, oder
  • weil z.B. ein bestehendes Corporate Design (für das bestimmt schon mal jemand die Künstlersozialkasse bezahlt hat) angepasst wird
  • oder eine vom Kunden erstellte Webseite mit besserem Coding professionalisiert wird.

Sie müssen ja auch nicht nochmals Grunderwerbssteuer bezahlen, weil Sie an Ihrem Haus eine Garage anbauen. Natürlich gibt es dazu Rechtsstreitigkeiten, Musterklagen und betretenes Schweigen von möglichen Verantwortlichen dieser schrägen Entwicklung.

Auf Wunsch …

weisen wir in unseren Rechnungen – auch als ggf. notwendige Argumentationshilfe für Sie – die kreative Leistung explizit aus und trennen sie somit von Programmierung und Codierung.

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen auch eine getrennte Rechnung für alle kreativen Leistungen.

Gerne stehen wir auch Ihnen oder Ihrem Steuerberater für detaillierte Rückfragen zur Verfügung und geben Ihnen gerne Auskunft über die technische Ausprägung Ihres Auftrags.

Eine Rechtsberatung oder steuerrechtliche Beratung ist uns natürlich weder möglich oder gestattet.  So stellt dieser Artikel explizit nicht den Versuch einer Rechtsberatung gemäß
RBerG dar.