EU und ihre Steilvorlagen für Abmahner

EU und ihre Steilvorlagen für Abmahner

Sind EU-Regeln Geschäftsfallen für Onlinehändler? Wie EU-Richtlinien den Onlinehandel herausfordern und warum sie oft als Steilvorlagen für Abmahner betrachtet werden.

Amtsblatt mit Warenkorb. Der neue EU-Spielplatz.

Wer heute innerhalb der EU online verkauft, beschäftigt sich längst nicht mehr nur mit neuen Märkten und Kunden. Immer häufiger geht es um die Frage: Welche Pflicht muss wo, wann, in welcher Form und in welcher Sprache erfüllt werden?

Gerade kleinere Händler stehen vor einem wachsenden Bündel aus Informationspflichten, Übergangsfristen, nationalen Besonderheiten und möglichen Abmahnrisiken. Banner, Produktseiten, Checkout, Verpackungen, Garantietexte und Rechtstexte müssen laufend überprüft und angepasst werden. Das eigentliche Ziel des europäischen Binnenmarktes – Handel über Grenzen hinweg einfacher zu machen – gerät dabei zunehmend in Konflikt mit der praktischen Umsetzung von Verbraucherschutz.

Verpackungspflichten als Beispiel

Ein gutes Beispiel ist der Komplex rund um Verpackungen, Registrierung, Systembeteiligung und Nachweispflichten. Versandhändler können als Hersteller gelten, wenn sie Versandverpackungen erstmals mit Ware befüllen und gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Registrierung und weitere Pflichten gehören damit schnell zum Händleralltag.

Das Ziel ist nachvollziehbar: Verpackungsabfälle reduzieren und Recycling finanzieren. In der Praxis stellt sich für kleine Händler aber schnell die Frage, ob sich der Versand in ein weiteres EU-Land überhaupt lohnt, wenn dafür zusätzliche Registrierung, Lizenzierung und Dokumentation notwendig werden.

Mehr Informationen dazu bietet das Verpackungsregister LUCID.

Das neue EU-Gewährleistungslabel

Ein besonders aktuelles Beispiel sind die neuen harmonisierten Hinweise zur gesetzlichen Gewährleistung und das EU-Label für Haltbarkeitsgarantien. Grundlage ist unter anderem die Richtlinie (EU) 2024/825. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 27. September 2026.

Die Europäische Kommission hat Gestaltung und Inhalt der Hinweise detailliert festgelegt. Bei Onlineverkäufen muss der harmonisierte Gewährleistungshinweis farbig dargestellt werden und Verbraucher auf ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte aufmerksam machen.

Die offiziellen Vorgaben finden sich bei EUR-Lex in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.

Was auf dem Papier verbraucherfreundlich klingt, wird im Onlineshop schnell zur gestalterischen Herausforderung. Der Hinweis benötigt Platz und muss sich in Produktseite, Warenkorb oder Checkout einfügen. Gleichzeitig kämpfen Shops bereits mit Cookie-Bannern, Versandhinweisen, Newsletter-Pop-ups, Rabattaktionen und anderen Pflichtinformationen um die Aufmerksamkeit der Kunden.

Die paradoxe Folge: Eine Information, die Verbraucher schützen soll, droht in einer immer größeren Hinweisflut unterzugehen.

Wer ist dafür verantwortlich?

Die konkrete Ausgestaltung kommt von der Europäischen Kommission. Im Verbraucherrechtsbereich spielt insbesondere die Generaldirektion Justiz und Verbraucher (DG JUST) eine zentrale Rolle. An der europäischen Gesetzgebung wirken darüber hinaus EU-Parlament, Rat und die Mitgliedstaaten mit.

Gerade beim Onlinehandel sollte dabei stärker berücksichtigt werden, dass jeder zusätzliche Hinweis Auswirkungen auf Conversion, mobile Darstellung, Barrierefreiheit, Wartungsaufwand und Rechtssicherheit haben kann. Ein Onlineshop ist schließlich kein Amtsblatt mit Warenkorb.

Am Beispiel von Barrierefreiheit und dem unbedingt notwendigen Widerrufsbutton zeigt sich leider, mit welcher Verve die EU komplexe Themen bastelt, um sie anschließend einfach nur noch verschimmeln zu lassen. Oder anders gefragt: was soll das?

Schützen mehr Hinweise automatisch besser?

Verbraucherinformationen sind sinnvoll, wenn sie verständlich, knapp und relevant sind. Werden Hinweise jedoch zu zahlreich, groß oder formalistisch, steigt die Gefahr, dass Nutzer sie nur noch reflexartig wegklicken. Das neue Gesetzliche Gewährleistungslabel ist ein Prachtstück dieser Art: groß wie ein DIN A4-Blatt und wenn man in einem Online-Shop auf dem Smartphone den QR-Code sieht muss man lachen. Am besten schnell ein zweites Handy holen, um den QR-Code gebührend aufzurufen.  

Damit entsteht ein grundsätzliches Problem: Händler investieren immer mehr Zeit und Geld in die formale Darstellung von Informationen, während Verbraucher nicht zwangsläufig besser verstehen, welche Rechte sie tatsächlich besitzen. Zusätzlich krabbeln wieder selbsternannte Verbraucherschützer die ein ominöses Gesamtinteresse vertreten samt ihren Winkeladvokaten aus den Löchern und fallen in Abmahnungswellen ohne Präzedenzen über verunsicherte Händlerinnen und Händler her.  

Die EU evaluiert die Wirkung 2031

Interessant ist auch der Zeitplan. Die neuen Maßnahmen gelten ab dem 27. September 2026. Bis zum  27. September 2031 (!) muss die Europäische Kommission anschließend über deren Anwendung berichten. Dabei soll unter anderem untersucht werden, wie wirksam der harmonisierte Hinweis und das Label tatsächlich sind und ob Verbraucher ihre Rechte dadurch besser verstehen. Die zugrunde liegende Richtlinie kann direkt bei EUR-Lex eingesehen werden.

Für Händler bedeutet das zunächst: umsetzen, technisch integrieren, testen und rechtliche Risiken vermeiden. Ob die Maßnahmen ihre Ziele tatsächlich erreichen, wird erst einige Jahre später systematisch bewertet.

Was Händler jetzt praktisch tun können

  • Lieferländer prüfen: Nicht jeder Markt muss bedient werden, wenn Aufwand und rechtliche Anforderungen unverhältnismäßig hoch sind.
  • Pflichtinformationen zentral pflegen: Gewährleistung, Garantieangaben und weitere Rechtshinweise sollten strukturiert verwaltet werden.
  • Mobile Darstellung testen: Gerade auf Smartphones können zusätzliche Hinweise schnell große Teile des Bildschirms einnehmen.
  • Änderungen dokumentieren: Anpassungen sollten mit Datum und Quelle nachvollziehbar bleiben.
  • Geeignete Tools einsetzen: Technik ersetzt keine Rechtsberatung, kann die praktische Umsetzung aber erheblich vereinfachen.

Eine Auswahl von Lösungen für Websites und Onlineshops findet sich auch in meinen Tool-Empfehlungen für Websites und Onlineshops.

Für Shopify kann beispielsweise Consentico bei verschiedenen Compliance-Aufgaben unterstützen. Für WooCommerce bietet German Market von MarketPress zahlreiche Funktionen für den deutschen und europäischen Markt.

Weniger Bürokratie wäre mehr Binnenmarkt

Verbraucherschutz ist notwendig. Entscheidend ist aber, wie er umgesetzt wird. Verbraucher sollten ihre Rechte einfach verstehen können und Händler diese Rechte rechtssicher umsetzen können, ohne dass jeder neue Hinweis zur technischen oder juristischen Stolperfalle wird.

Der europäische Binnenmarkt gewinnt nicht automatisch durch mehr Labels, Banner und Pflichtflächen. Gute Regulierung sollte schützen, ohne den Handel unnötig kompliziert zu machen. Denn wenn Händler aus Unsicherheit Lieferländer deaktivieren und Verbraucher Hinweise nur noch wegklicken, haben am Ende beide Seiten wenig gewonnen.

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